Leistungen

WAS WIR IHNEN ANBIETEN

PhilCura bietet Ihnen und Ihrer Familie auf unterschiedlichste Art und Weise Unterstützung an. Hierbei ist es vollkommen unabhängig davon, ob Sie beispielsweise Unterstützung bei der Grundpflege oder in der Betreuung benötigen, ob dieses auf Dauer oder nur zur Überbrückung geschieht oder ob Sie auch einfach nur eine Beratung wünschen.

Um Sie mit unserem vielfältigen Angebot vertraut zu machen, haben wir im Folgenden aufgeführt, welche Leistungen wir erbringen. Selbstverständlich ersetzt dieses nicht die persönliche Beratung, sondern dient lediglich als erste Information. Sollten Sie Fragen haben oder weiterreichende Informationen wünschen, so sind wir gerne Ihr persönlicher Ansprechpartner.
  • Grundpflege

    Die Grundpflege beschreibt die Gesamtheit aller regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, welche vorübergehend oder auch auf Dauer nicht alleine bewältigt werden können. Hierzu zählen beispielsweise:


    • Auswählen, An- und Ausziehen der Kleidung
    • Waschen, Baden und Duschpflegen
    • Mund- und Zahnpflege
    • Ausscheidungen (Hilfestellungen, Begleitung zum WC)
    • Zubereiten/Anreichen von Mahlzeiten
    • und vieles Weiteres

    Jegliche grundpflegerische Versorgung ist eine Leistung der Pflegekasse, vorausgesetzt Sie/Ihr Angehöriger haben/hat einen anerkannten Pflegegrad. Je nach Höhe des Pflegegrades variiert der Leistungsanspruch. Gerne beraten und unterstützen wir Sie persönlich rund um das Thema Pflegegrad, von der Antragstellung bis hin zum eventuellen Widerspruch.

  • Behandlungspflege

    Die Behandlungspflege beschreibt vom Haus- oder Facharzt verordnete Maßnahmen, welche 

    dazu dienen, eine Krankheit zu heilen, eine Verschlechterung zu vermeiden oder Beschwerden zu lindern.  Hierzu zählen beispielsweise:


    • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
    • Blutzuckermessung / Insulingabe
    • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
    • Wundversorgung und Verbandswechsel
    • Blutdruckkontrollen
    • Stomaversorgung

    Im Gegensatz zur Grundpflege wird für eine Behandlungspflege kein Pflegegrad benötigt und der Kostenträger ist nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse. Behandlungspflegerische Maßnahmen werden ausschließlich durch examinierte Pflegefachkräfte bzw. durch entsprechend qualifiziertem Pflegepersonal durchgeführt.

  • Hauswirtschaftliche Versorgung

    Mit der pflegerischen Unterstützung durch PhilCura ist sicherlich der wichtigste Teil, nämlich die persönliche Versorgung abgedeckt. Jedoch wird häufig auch Unterstützung in der Hauswirtschaft benötigt. Besonders mit zunehmendem Alter fällt es vielen Menschen auf Grund von körperlichen Einschränkungen schwer, selbstständig den Haushalt zu führen. Hierzu zählt beispielsweise:


    • Reinigung der Wohnfläche
    • Einkaufen
    • Waschen und Wechseln der Wäsche und Kleidung 

    Häufig kann der Hilfebedarf in der hauswirtschaftlichen Versorgung als sogenannter zusätzlicher Hilfebedarf bei der Grundpflege verplant werden. Dadurch wäre auch diese Leistung eine Leistung der Pflegekasse und somit auch darüber finanziert. Sollten Sie jedoch ausschließlich in der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen, kann diese auch über den Entlastungsbetrag finanziert werden. Hierbei handelt es sich um einen monatlichen Betrag von 125,00 €, welcher Ihnen / Ihrem Angehörigen bei vorhandenem Pflegegrad zusteht.


  • Betreuung

    Neben pflegerischen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten bieten wir Ihnen/ihrem Angehörigen auch Betreuungsleistungen an. Gerade im Alter, wenn ggf. der Partner schon verstorben ist oder aus gesundheitlichen Gründen die Teilhabe an sozialen Aktivitäten schwer fällt, wünscht man sich doch bestimmt auch mal Unterstützung in diesen Dingen. Gerne sind wir dann für Sie da und bieten beispielsweise folgende Aktivitäten:


    • gemeinsame Spaziergänge
    • Gesellschaft in Form von Unterhaltungen, Vorlesen, Rätsellösen, Bastel- und Handarbeiten
    • Begleitung beim Einkaufen
    • Freizeitbegleitung

    Auch hier ist das Angebot beliebig erweiterbar. Finanzierbar wären solche Aktivitäten auch durch den Entlastungsbeitrag oder auch als Privatleistung. Sprechen Sie uns gerne an, wir werden sicher eine gemeinsame Lösung finden.


  • Qualitätssicherungsbesuche nach § 37.3 SGB XI

    Wenn Sie ihren Angehörigen im häuslichen Umfeld selbst versorgen, so beziehen Sie berechtigter Weise Pflegegeld von der Pflegekasse. Je nach Pflegegrad verlangt die Pflegekasse, dass Sie sich regelmäßig durch einen Pflegedienst beraten lassen. Diese Beratung ist für Sie und ihren Angehörigen kostenfrei. Bei dieser Beratung stehen unter anderem folgende Fragen im Vordergrund:


    • Ist der Pflegegrad noch korrekt eingestuft?
    • Gibt es einen Bedarf an Hilfsmitteln?
    • Können Tipps zu Lagerungstechniken gegeben werden?
    • Ist der Wohnraum pflegegerecht?

    Sollten Sie durch die Pflegekasse aufgefordert werden, einen Beratungsbesuch nach §37.3 zu organisieren, so sind wir gerne für Sie da.


  • Beratung

    Umfassend und kostenfrei beraten wir Sie gerne persönlich zu allen Themen rund um die häusliche Pflege.


    • Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
    • Welche Hilfen kann man beanspruchen?
    • Wo muss ich solche Hilfen beantragen?

    Häufig kommt der Pflegebedarf plötzlich und man fühlt sich als Verantwortliche/r durch die Leistungsträger nicht ausreichend beraten. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und wir nehmen uns kurzfristig für Sie und ihre Fragen Zeit!


  • Vermittlung weiterer Dienste

    Damit Sie sich auch bei unserer Abwesenheit weiter sicher fühlen, beraten und vermitteln wir gerne bezüglich weiter Unterstützung wie beispielsweise durch ein Hausnotrufsystem oder Pflegehilfsmittel.

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